Wohnungshäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Terrassen- und Hügelhäuser wie aufwendige Villen oder Stadthäuser mit entsprechendem Ausbau, Heime mit zusätzlichen medizinisch-technischen Einrichtungen;
Bildungseinrichtungen wie Bildungszentren, Fachhochschulen, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaalgebäude, Laborgebäude, Bibliotheken und Archive, Institutsgebäude für Lehre und Forschung;
landwirtschaftliche Gebäude mit äberdurchschnittlicher Ausstattung, Großküchen, Hotels, Banken, Kaufhäuser, Rathäuser, Parlaments- und Gerichtsgebäude sowie sonstige Gebäude für die Verwaltung mit überdurchschnittlicher Ausstattung;
Krankenhäuser, Fachkrankenhäuser, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmung, Therapie- und Rehabilitätseinrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur und Genesung;
Kirchen, Konzerthallen, Museen, Studiobühnen, Mehrzweckhallen für religiöse, kulturelle oder sportliche Zwecke; Hallenschwimmbäder, Sportleistungszentren, Großsportstätten.
Stahlwerksgebäude, Sintergebäude, Kokereien; Zentralwerkstätten, Brauereien, Produktionsgebäude der Automobilindustrie, Kraftwerksgebäude;
AKWs, Großbunkeranlagen, Gleisanlagen und Signaleinrichtungen von Güter- und Verschiebebahnhöfen
Studios für Rundfunk, Fernsehen und Theater, Konzertgebäude, Theaterbauten, Kulissengebäude, Gebäude für die wissenschaftliche Forschung (experimentelle Fachrichtungen).
komplexe 3D-Modelle und Virtuelle IT